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Fixkosten für Werbung und Marketing erstattbar im Rahmen der Überbrückungshilfe IV.

Werbe- und Marketingmaßnahmen, Suchmaschinenoptimierung, Webdesign –
Das alles kann im Rahmen der Überbrückungshilfe IV teilweise erstattungsfähig sein!

Für antragsberechtigte Unternehmen gilt:

Im Rahmen der Überbrückungshilfe IV sind weiterhin Ausgaben für Marketingaktivitäten und Werbung förderfähig.
Und dies gilt bis Ende März 2022!

 

Die wichtigsten Informationen im Überblick:

  • Die Überbrückungshilfe IV kann für bis zu drei Monate (Januar bis März 2022) beantragt werden.
  • Die Förderhöhe für das einzelne Unternehmen bemisst sich nach den Umsatzeinbrüchen der Fördermonate im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Jahr 2019.
  • Kleine und Kleinstunternehmen sowie Soloselbstständige oder selbstständige Angehörige der freien Berufe können den jeweiligen monatlichen Durchschnitt des Jahresumsatzes 2019 zum Vergleich heranziehen. Es ist ausreichend, wenn nur ein einziger Monat einen Umsatzrückgang von 30 % zum Vergleichsmonat 2019 hatte.

Die Überbrückungshilfe IV erstattet einen Anteil in Höhe von:

  • Umsatzeinbruch mehr als 70 Prozent: Es werden bis zu 90 Prozent der monatlichen Fixkosten erstattet.
  • Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent – 70 Prozent: Es werden bis zu 60 Prozent der monatlichen Fixkosten erstattet.
  • Umsatzeinbruch zwischen 30 Prozent – 50 Prozent: Es werden bis zu 40 Prozent der monatlichen Fixkosten erstattet.

Kurz gesagt: Die Förderung kann bis zu 90 % betragen. Der Förderzeitraum läuft von Januar bis März 2022.

Welche Projekte könnten beispielsweise gefördert werden?

  • Erstellung einer Webseite
  • Marketing- und Werbekosten, wie z.B für Online-Marketing-Kampagnen
  • Erstellung eines Shopsystems
  • Suchmaschinen-Marketing
  • und vieles mehr…

Mehr Infos hier auf der Website des BMWi

 

Alle Angaben ohne Gewähr! Wir empfehlen Euch, bei Interesse zunächst mit Eurem Steuerberater zu sprechen, der den Antrag auch für Euch stellen muss.

Wir beraten Euch und setzen Euer Vorhaben in die Tat um!
Und auch wenn Euer Unternehmen nicht förderberechtigt ist – es gibt noch andere Förderprogramme, die vielleicht in Frage kommen.

Der Antrag kann bis zum 30. April 2022 gestellt werden.
Eine Antragstellung ist nur einmal möglich.
Änderungsanträge sind hierbei ausgenommen.

 

Bei Interesse wendet Euch bitte an
-> michael.enders@creativdrei.de.